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Steigungsverlauf, Extrema

Abschnittsweise Monotonie: Zerlegung in Kurvenstücke, die nur positiven oder negativen Anstieg haben (die Funktion ist abschnittsweise monoton steigend bzw. monoton fallend).
 
Für eine differenzierbare Funktion gilt


 
Die Funktion besitzt an der Stelle ein relatives Extremum,   falls in einer Umgebung U von alle Funktionswerte kleiner (Maximum) oder alle Funktionswerte größer als (Minimum) sind:


 
Bei differenzierbaren Funktionen liegt zwischen zwei verschiedenartigen Monotoniebögen ein relatives Extremum.
 
Bei einem Extremum ändert sich das Vorzeichen der Steigung.


 
Hinreichende Bedingung für ein Maximum/Minimum:


 
Es gibt genau dann ein Extremum bei , wenn die 1. Ableitung gleich Null ist und die erste höhere Ableitung, die an der Stelle ungleich Null ist, von gerader Ordnung ist.
Notwendige und hinreichende Bedingung für:


 
Ist ein Extremum einer differenzierbaren Funktion, so muß gelten (notwendige Bedingung):

oder ist nicht definiert.

An einem Extremum verläuft die Tangente entweder parallel zur x-Achse oder sie ist nicht definiert.


 
Ist die 1. Ableitung gleich Null, so kann auch ein Sattelpunkt vorliegen.
 
, , , aber kein Extremum, sondern ein Sattelpunkt bei .
 
Extrema sowie Steigungsverhalten der Funktion können aus einer Vorzeichenskizze der Ableitung bestimmt werden.
 

links Ursprungsfunktion (I: monoton fallend II: Extremum III: monoton steigend) rechts Ableitungsfunktion

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