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Spezialfälle

Spezialfälle von :

Orthogonale Parallelprojektion auf die -Ebene: , , .

Zentralprojektion auf eine zur -Ebene parallele Ebene, Projektionszentrum im Ursprung:
, .

Zentralprojektion auf die -Ebene, Projektionszentrum auf der negativen z-Achse:
, ,

Die Zentralprojektion definiert im Fall eine sogenannte Ein-Punkt-Perspektive:  Parallele Geraden, die nicht parallel zur Projektionsebene liegen, konvergieren bei der Projektion in einem Punkt. Der Schnittpunkt der Parallelen zur z-Achse heißt Fluchtpunkt. 


 
Im dreidimensionalen Raum schneiden sich parallele Geraden nur im Unendlichen. Der Fluchtpunkt kann deshalb als Projektion eines unendlich fernen Punktes der z-Achse aufgefaßt werden mit homogenen Koordinaten .
Multiplikation mit und anschließender Division durch die homogene Koordinate w ergibt die Fluchtpunktkoordinaten:


 
Ist ein gewünschter Fluchtpunkt ( vorgegeben und der Abstand q zum Projektionszentrum bekannt, dann ist wegen der Richtungsvektor und damit die Projektionsmatrix eindeutig definiert.
 
Steht die Projektionsebene nicht mehr senkrecht auf der z-Achse, sondern liegt beliebig im Raum, dann gibt es bis zu drei Fluchtpunkte. Die Projektionen werden entsprechend Ein-Punkt-, Zwei-Punkt- oder Drei-Punkt-Perspektive genannt:

Zwei-Punkt-Perspektive: Die Projektionsebene schneidet zwei Hauptachsen. Die Parallelen zu diesen Hauptachsen schneiden sich in zwei Fluchtpunkten. 

Drei-Punkt-Perspektive: Die Projektionsebene schneidet drei Hauptachsen. Es entstehen drei Fluchtpunkte. 

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